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Ihre Pflege-Budgets für kostenlose Alltagshilfe auf einen Blick (2026)

  • Autorenbild: Benedikt Fritz
    Benedikt Fritz
  • 8. Dez.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 56 Minuten

Viele unserer Kundinnen und Kunden wissen nicht, wie viel Unterstützung die Pflegekasse tatsächlich für Alltagshilfe übernimmt. Mit diesen drei Töpfen können Sie Haushalt, Begleitung und Entlastung oft komplett über die Pflegekasse finanzieren.


Älteres Paar lacht und überprüft Papiere am Küchentisch, umgeben von Laptop, Taschenrechner und Blumen. Helle, gemütliche Atmosphäre.
Sich alleine im Pflegedschungel zurechtzufinden, ist nicht leicht - wir helfen Ihnen sicher ans Ziel.

Mit diesen drei Budgets bekommen Sie kostenlose Alltagshilfe von Adsenia.

1) Entlastungsbetrag - 131€ im Monat

  • Für Pflegegrad 1-5

  • Leistungen, die Sie bis zum Ende eines Jahres nicht verwendet haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen

  • 131€ im Monat für jeden Pflegegrad

2) Umwandlung Pflegesachleistungen - bis zu 920€ im Monat

  • Für Pflegegrad 2-5

  • Nicht genutzte Pflegesachleistungen können zu 40 % in Alltagshilfe umgewandelt werden

  • Von 318,40€ (Pflegegrad 2) bis 919,60€ (Pflegegrad 5)

3) Verhinderungs-/Kurzzeitpflege - bis zu 3.539€ im Jahr

  • Für Pflegegrad 2–5

  • Voraussetzung: Es ist eine Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen, die vertreten wird

  • 3.539€ pro Jahr für Pflegegrad 2-5

Unterstützung durch Adsenia

Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Unser Angebot finden Sie hier.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch an: 0511 592 983 50


Wer ist Anspruchsberechtigt

  • Alle hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Sinne der Pflegeversicherung (§ 14 SGB XI),

  • die in der Häuslichkeit gepflegt werden

  • und einen Pflegegrad haben (§ 15 SGB XI)

Für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege muss ferner eine Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein, die tage- oder stundenweise vertreten wird.


Übersicht zu den Budgets für Alltagshilfe

Pflegegrad

Entlastungsbetrag

Umwandlung Pflegesachleistungen

Verhinderungs-/ Kurzzeitpflege

1

131€ pro Monat

Nicht möglich

Nicht möglich

2

131€ pro Monat

318,40€ pro Monat

3.539€ pro Jahr

3

131€ pro Monat

598,80€ pro Monat

3.539€ pro Jahr

4

131€ pro Monat

743,60€ pro Monat

3.539€ pro Jahr

5

131€ pro Monat

919,60€ pro Monat

3.539€ pro Jahr

Eine Übersicht über diese und weitere Leistungen gibt der Pflegewegweiser NRW.

Das Bundesgesundheitsministerium zeigt die gesetzlich geregelten Ansprüche zur Entlastung im Alltag, insbesondere durch den Entlastungsbetrag und die Umwandlung von Pflegesachleistungen auf.



Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Budgets beantragen?

Nein, der Entlastungsbetrag und die Umwandlung der Pflegesachleistungen müssen Sie nicht beantragen. Diese stehen Ihnen automatisch für Ihren jeweiligen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse zu.

Lediglich die Verhinderungs-/Kurzzeitpflege müssen Sie bei der Kasse beantragen.

Muss ich die Kosten selbst abrechnen?

Nein, Sie müssen nichts im Voraus zahlen oder in den meisten Fällen bei der Kasse einreichen. Wenn Sie eine Abtretungserklärung an uns unterzeichnen, können wir alle Kosten bis zur Budgetgrenze direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen (bei gesetzlich Versicherten) - für Sie kostenlos.

Wichtig ist jedoch, dass die Verhinderungspflege vor Beginn der Leistungen von der Pflegekasse genehmigt wurde.



 
 
 

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