Ihre Pflege-Budgets für kostenlose Alltagshilfe auf einen Blick (2026)
- Benedikt Fritz

- 8. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 15. Feb.
Mit diesen drei Töpfen können Senioren und pflegebedürftige Personen Haushalt, Begleitung und Entlastung oft komplett über die Pflegekasse finanzieren.

Mit diesen drei Budgets bekommen Sie kostenlose Alltagshilfe von Adsenia.
1) Entlastungsbetrag - 131€ im Monat
Für Pflegegrad 1-5
Leistungen, die Sie bis zum Ende eines Jahres nicht verwendet haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen
131€ im Monat für jeden Pflegegrad
2) Umwandlung Pflegesachleistungen - bis zu 920€ im Monat
Für Pflegegrad 2-5
Nicht genutzte Pflegesachleistungen können bis zu 40 % in Alltagshilfe umgewandelt werden
Von 318,40€ (Pflegegrad 2) bis 919,60€ (Pflegegrad 5)
3) Verhinderungs-/Kurzzeitpflege - bis zu 3.539€ im Jahr
Für Pflegegrad 2–5
Voraussetzung: Es ist eine Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen, die vertreten wird
3.539€ pro Jahr für Pflegegrad 2-5
Wer ist Anspruchsberechtigt
Alle hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Sinne der Pflegeversicherung (§ 14 SGB XI),
die in der Häuslichkeit gepflegt werden
und einen Pflegegrad haben (§ 15 SGB XI)
Für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege muss außerdem eine Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein, die tage- oder stundenweise vertreten wird.
Übersicht zu den Budgets für Alltagshilfe
Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlung Pflegesachleistungen | Verhinderungs-/ Kurzzeitpflege |
|---|---|---|---|
1 | 131€ pro Monat | Nicht möglich | Nicht möglich |
2 | 131€ pro Monat | 318,40€ pro Monat | 3.539€ pro Jahr |
3 | 131€ pro Monat | 598,80€ pro Monat | 3.539€ pro Jahr |
4 | 131€ pro Monat | 743,60€ pro Monat | 3.539€ pro Jahr |
5 | 131€ pro Monat | 919,60€ pro Monat | 3.539€ pro Jahr |
Eine ausführlichere Übersicht finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Budgets beantragen?
Nein, der Entlastungsbetrag und die Umwandlung der Pflegesachleistungen müssen Sie nicht beantragen. Diese stehen Ihnen automatisch bei Ihrem jeweiligen Pflegegrad von Ihrer Pflegekasse zu.
Lediglich die Verhinderungs-/Kurzzeitpflege müssen Sie bei der Kasse beantragen.
Muss ich die Kosten selbst abrechnen?
Nein, Sie müssen nichts im Voraus zahlen oder bei der Kasse einreichen in den meisten Fällen. Wenn Sie uns eine Abtretungserklärung unterzeichnen, können wir alle Kosten bis zur Budgetgrenze direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen (bei gesetzlich Versicherten) - für Sie kostenlos.
Wichtig ist jedoch, dass die Verhinderungspflege vor Beginn der Leistungen von der Pflegekasse genehmigt wurde.



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