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Ihre Pflege-Budgets für kostenlose Alltagshilfe auf einen Blick (2026)

  • Autorenbild: Benedikt Fritz
    Benedikt Fritz
  • 8. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Feb.

Mit diesen drei Töpfen können Senioren und pflegebedürftige Personen Haushalt, Begleitung und Entlastung oft komplett über die Pflegekasse finanzieren.


Älteres Paar lacht und überprüft Papiere am Küchentisch, umgeben von Laptop, Taschenrechner und Blumen. Helle, gemütliche Atmosphäre.
Sich alleine im Pflegedschungel zurechtzufinden, ist nicht leicht - wir helfen Ihnen sicher ans Ziel.

Mit diesen drei Budgets bekommen Sie kostenlose Alltagshilfe von Adsenia.

1) Entlastungsbetrag - 131€ im Monat

  • Für Pflegegrad 1-5

  • Leistungen, die Sie bis zum Ende eines Jahres nicht verwendet haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen

  • 131€ im Monat für jeden Pflegegrad

2) Umwandlung Pflegesachleistungen - bis zu 920€ im Monat

  • Für Pflegegrad 2-5

  • Nicht genutzte Pflegesachleistungen können bis zu 40 % in Alltagshilfe umgewandelt werden

  • Von 318,40€ (Pflegegrad 2) bis 919,60€ (Pflegegrad 5)

3) Verhinderungs-/Kurzzeitpflege - bis zu 3.539€ im Jahr

  • Für Pflegegrad 2–5

  • Voraussetzung: Es ist eine Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen, die vertreten wird

  • 3.539€ pro Jahr für Pflegegrad 2-5


Wer ist Anspruchsberechtigt

  • Alle hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Sinne der Pflegeversicherung (§ 14 SGB XI),

  • die in der Häuslichkeit gepflegt werden

  • und einen Pflegegrad haben (§ 15 SGB XI)


Für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege muss außerdem eine Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein, die tage- oder stundenweise vertreten wird.


Übersicht zu den Budgets für Alltagshilfe

Pflegegrad

Entlastungsbetrag

Umwandlung Pflegesachleistungen

Verhinderungs-/ Kurzzeitpflege

1

131€ pro Monat

Nicht möglich

Nicht möglich

2

131€ pro Monat

318,40€ pro Monat

3.539€ pro Jahr

3

131€ pro Monat

598,80€ pro Monat

3.539€ pro Jahr

4

131€ pro Monat

743,60€ pro Monat

3.539€ pro Jahr

5

131€ pro Monat

919,60€ pro Monat

3.539€ pro Jahr

Eine ausführlichere Übersicht finden Sie hier.


Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Budgets beantragen?

Nein, der Entlastungsbetrag und die Umwandlung der Pflegesachleistungen müssen Sie nicht beantragen. Diese stehen Ihnen automatisch bei Ihrem jeweiligen Pflegegrad von Ihrer Pflegekasse zu.

Lediglich die Verhinderungs-/Kurzzeitpflege müssen Sie bei der Kasse beantragen.

Muss ich die Kosten selbst abrechnen?

Nein, Sie müssen nichts im Voraus zahlen oder bei der Kasse einreichen in den meisten Fällen. Wenn Sie uns eine Abtretungserklärung unterzeichnen, können wir alle Kosten bis zur Budgetgrenze direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen (bei gesetzlich Versicherten) - für Sie kostenlos.

Wichtig ist jedoch, dass die Verhinderungspflege vor Beginn der Leistungen von der Pflegekasse genehmigt wurde.



 
 
 

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