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Kostenübernahme

Wenn Pflege und Betreuung plötzlich notwendig werden, stehen viele Fragen im Raum – vor allem: Wer übernimmt die Kosten für Pflege und Haushaltshilfe? Erfahren Sie hier kompakt, welche finanziellen Hilfen durch Pflegekasse und Krankenkasse verfügbar sind und wie Adsenia Sie bei der Kostenübernahme und Abrechnung unterstützt.

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Leistungen der Pflegekasse

Viele unserer Kundinnen und Kunden wissen nicht, wie viel Unterstützung die Pflegekasse tatsächlich für Alltagshilfe übernimmt. Mit diesen drei Töpfen können Sie Haushalt, Begleitung und Entlastung oft komplett über die Pflegekasse finanzieren.

Mit diesen drei Budgets bekommen Sie kostenlose Alltagshilfe von Adsenia.

1) Entlastungsbetrag - 131€ im Monat

  • Für Pflegegrad 1-5

  • Leistungen, die Sie bis zum Ende eines Jahres nicht verwendet haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen

  • 131€ im Monat bei jedem Pflegegrad

 

2) Umwandlung Pflegesachleistungen - bis zu 920€ im Monat

  • Für Pflegegrad 2-5

  • Nicht genutzte Pflegesachleistungen können zu 40 % in Alltagshilfe umgewandelt werden

  • Von 318,40€ (Pflegegrad 2) bis 919,60€ (Pflegegrad 5)

3) Verhinderungs-/Kurzzeitpflege - bis zu 3.539€ im Jahr

  • Für Pflegegrad 2–5

  • Voraussetzung: Es ist eine Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen, die vertreten wird

  • 3.539€ pro Jahr bei Pflegegrad 2-5

Wer ist für kostenlose Haushaltshilfe anspruchsberechtigt?

  • Alle hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Sinne der Pflegeversicherung (§ 14 SGB XI),

  • die in der Häuslichkeit gepflegt werden

  • und einen Pflegegrad haben (§ 15 SGB XI)

Für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege muss ferner eine Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein, die tage- oder stundenweise vertreten wird.

Haushaltshilfe auf Rezept

Auch ohne Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe und Betreuung – über eine ärztliche Verordnung nach § 37 Abs. 1a SGB V.

 Diese Krankenkassenleistung steht Ihnen zu bei:

  • Schwangerschaft und Entbindung

  • Nach Krankenhausaufenthalt oder Operation

  • Bei schwerer Erkrankung oder Verletzung

  • Wenn die Haushaltsführung selbst nicht möglich ist

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die häusliche Pflege und Haushaltshilfe vollständig. Adsenia unterstützt Sie bei der ärztlichen Verordnung, dem Krankenkassen-Antrag und der kompletten Abwicklung – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Übersicht zu den Budgets für Haushaltshilfe

Eine Übersicht über diese und weitere Leistungen gibt der Pflegewegweiser NRW.

Das Bundesgesundheitsministerium zeigt die gesetzlich geregelten Ansprüche zur Entlastung im Alltag, insbesondere durch den Entlastungsbetrag und die Umwandlung von Pflegesachleistungen auf.

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